Von Betroffenen selbst wird Krebs häufig erst im fortgeschrittenen Stadium bemerkt, wenn bereits Organe geschädigt und Metastasen (Tochtertumoren) gebildet wurden. Daher kommt es auf ärztliche Früherkennung an. Denn bei rechtzeitiger Diagnose bestehen sehr gute Heilungschancen. Machen Sie mit!
Krebsvorsorge für Frauen
Ab 20 Jahren besteht ein jährlicher Anspruch auf eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung. Untersucht werden die Gebärmutter, der Eileiter und die Eierstöcke.
Ab 30 Jahren wird zusätzlich die Brust abgetastet und die Haut untersucht, ab 45 Jahren darüber hinaus der Enddarm.
Ab 50 Jahren besteht im Rahmen der gesetzlichen Leistungen zur Darmkrebsvorsorge die Möglichkeit, einmal jährlich den Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen zu lassen. Zudem können Frauen zwischen 50 und 69 Jahren eine Mammografie wahrnehmen. Dazu werden sie alle zwei Jahre zu einer Röntgenkontrolluntersuchung der Brust eingeladen (s. a. www.ein-teil-von-mir.de).
Ab 55 Jahren können Sie eine Spiegelung des Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung durchführen lassen.
Krebsvorsorge für Männer
Ab 45 Jahren haben Männer Anspruch auf die jährliche Untersuchung zur Krebsfrüherkennung. In dieser werden Dickdarm, Prostata, die äußeren Genitalien und die Haut untersucht. Außerdem erfolgt ein Schnelltest auf Blut im Stuhl.
Ab 50 bis 54 Jahren können Sie jährlich zwischen einer Spiegelung des Dickdarms und einem Stuhltest entscheiden.
Ab 55 Jahren können Sie eine Spiegelung des Dickdarms (Koloskopie) mit einer Wiederholung nach zehn Jahren oder alternativ alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung durchführen lassen.
Wir interessieren uns dafür, wer unsere Webseiten besucht und setzen daher Cookies und Technologien zu Analyse - und Marketingzwecken ein. Um unser Angebot zu verbessern, bitten wir Sie um Ihre Einwilligung für diese Cookies. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Hinweise hierzu und zum Datenschutz bei der BKK SBH finden Sie hier: Datenschutzerklärung Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung.Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.