Früh erkannt, lassen sich Abweichungen in der körperlichen und seelischen Entwicklung meist schnell und erfolgreich behandeln. Daher sollten Eltern mit Ihren Kindern die sogenannten U-Untersuchungen wahrnehmen – eine unersetzliche, einfache und kostenlose Möglichkeit, in Sachen Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes sicherzugehen. Dabei prüft der Kinderarzt, ob sich das Kind in seinen Körperfunktionen und Fähigkeiten gesund und altersentsprechend entwickelt, z. B. in Sachen Größe, Gewicht, Motorik, Körperbau und -haltung, Hören, Sehen, allgemeine Auffälligkeiten, Zähne/ Kiefer, Aufmerksamkeit, Sprachentwicklung und Sozialverhalten.
Kindervorsorgeuntersuchungen
Zu den gesetzlichen U-Untersuchungen zählen:
U1
1.–4. Stunde, Erstuntersuchung nach der Geburt, einschließlich Untersuchung von Herz, Atmung, Hautfarbe
U2
3.–10. Lebenstag, mit Blutuntersuchung
U3
4.–5. Lebenswoche
U4
3.–4. Lebensmonat
U5
4.–5. Lebenswoche
U6
4.–5. Lebenswoche
U7
4.–5. Lebenswoche
U8
Ende 4. Lebensjahr
U9
Anfang 6. Lebensjahr, mit Prüfung der Schulreife
J1
Lebensjahr, mit Prüfung von Pubertätsentwicklung, Impfstatus, Blutdruck, Schul- und Gesundheitsverhalten, Kropfbildung
Neben den U-Untersuchungen übernehmen wir bis 17 Jahren umfassende Vorsorgeuntersuchungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten.
Die BKK SBH leistet im Rahmen unserer Extraleistungen „Starke Kids“ noch sehr viel mehr. Weiterführende Informationen finden Sie in der Rubrik Extraleistungen Extravorsorge für Kinder und Jugendliche „Starke Kids“.