Neben der Mutterschaftsvorsorge werden Schwangerschaftsgymnastik, Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Kosten der Entbindung in der Klinik voll bezahlt. Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten innerhalb der Schutzfrist kalendertäglich bis zu 13 € Mutterschaftsgeld. Die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt zahlt der Arbeitgeber.
Die Schutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen) nach der Entbindung sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantrag wird. Frauen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und dennoch Anspruch auf Krankengeld haben (freiwillig versicherte Selbstständige im Wahltarif, Arbeitslose) erhalten während der Schutzfrist von Ihrer BKK SBH Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.