Ein kleines „e“ macht den Unterschied. Mehr und mehr digitale Angebote halten Einzug in das Gesundheitswesen und verändern es entscheidend. Im Jahr 2021 sind dies vor allem drei Angebote:
Das kleine e
eRezept, eAU, ePA
die elektronische Patientenakte (ePA),
das elektronische Rezept (eRezept)
und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Was können die neuen Angebote?
Ab wann sind Sie nutzbar? Ein Ãœberblick.
e-Rezept
Das E-Rezept wird ausschließlich digital erstellt und signiert. Der Zugang dazu über einen Rezeptcode kann digital oder per Ausdruck erfolgen.
eAU
Spätestens ab dem 01.01.2022 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digital vom Vertragsarzt an uns gesandt.
ePA
Mit der ePA haben Sie an jedem Ort und zu jeder Zeit wichtige Informationen rund um Ihre persönliche Gesundheit schnell und sicher zur Hand.